Presseinfo
14.02.2012
Mit ACTA einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat?
Beim Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) handelt es sich um ein multilaterales Abkommen, mit dem die teilnehmenden Staaten Standards im Kampf gegen die Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen festlegen wollen. Seit den ersten Veröffentlichungen ist dieses Abkommen in Europa wegen seiner möglichen negativen Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger umstritten, aber es werden auch Argumente hinsichtlich einer negativen Beeinflussung der Wirtschaft vorgetragen. Ferner werden in diesem Abkommen nicht die Schutzmechanismen verstärkt, sondern Verpflichtungen eingeführt, welche die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten stärken. So ist angedacht, Internetdienstanbieter für Verstöße ihrer Kunden haftbar zu machen, was zu einer Überwachung eben dieser Kunden führen könnte und letztendlich einen Einfluss auf die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit darstellt.
Aber auch ganz andere Befürchtungen stehen im Raum. So befürchten unter anderem Ärzteorganisationen, dass durch ACTA der Zugang zu günstigen Medikamenten und Generika in Entwicklungsländern erheblich beeinträchtigt werden könnte.
Grundsätzlich stehen die Ingenieure für Kommunikation dafür ein, das geistige Eigentum, die Urheberrechte und Patente weltweit zu schützen. Dieser Schutz darf nicht zu Lasten von Datenschutz, Verletzung der Privatsphäre oder übermäßiger Kriminalisierung der Bürger gehen! Daher fordern die IfKom, beim ACTA darf es keine Regelungen geben, die dazu führen, Grundrechte und die Freiheit im Internet einzuschränken. Der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger zu Gunsten wirtschaftlicher Interessen aufgeweicht werden. Es gilt hier das Motto: Soviel Sicherheit wie möglich und soviel Überprüfung wie nötig.
- Dateien:
IfKom_Pressemitteilung_120211_ACTA.pdf37 K



