Aktuelles
Antrag des Bezirks Südbayern zur Bundesversammlung 2026
Digitale Souveränität: Deutschland und Europa müssen handlungsfähig bleiben
Wenn die digitale Identität plötzlich verschwindet
Es klingt zunächst wie eine Hollywood-Fantasie: Die Computerexpertin Angela Bennett, gespielt von Sandra Bullock, gerät im Thriller „The Net“ aus dem Jahr 1995 in die Hände von Kriminellen. Durch die Manipulation ihrer persönlichen elektronischen Daten wird ihre Identität praktisch ausgelöscht. Bankverbindungen und Kreditkarten funktionieren nicht mehr, ihre Kommunikationsmöglichkeiten brechen weg – und plötzlich steht die Protagonistin weitgehend ohne Zugang zu ihrem bisherigen Leben da.
Was damals als spektakuläre Vision eines Cyberthrillers erschien, wirkt heute erstaunlich realistisch. Denn inzwischen hängen immer größere Teile unseres Alltags von digitalen Identitäten, Online-Plattformen, Bezahlsystemen, Cloud-Diensten und Kommunikationsnetzen ab.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht mehr nur: Wie sicher sind unsere Daten? Sie lautet auch: Wer kontrolliert die digitalen Systeme, von denen wir abhängig sind – und was geschieht, wenn der Zugang zu ihnen plötzlich verweigert wird?
Der Fall des französischen Richters Nicolas Guillou zeigt, dass dieses Szenario längst keine reine Filmfantasie mehr ist.
Wenn digitale Abhängigkeit zur persönlichen Realität wird
Nachdem der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag im November 2024 Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant erlassen hatte, wurden Guillou und acht weitere Kollegen des Gerichtshofs auf die Sanktionsliste des US-Außenministeriums gesetzt. In der Folge war ihnen der Service zahlreicher US-Unternehmen versperrt.
Die Sanktionen, so Guillou, berührten seinen kompletten Alltag. Konten bei US-Unternehmen wie Amazon, Airbnb, eDreams oder PayPal seien gesperrt worden. Auch eine Hotelreservierung in Frankreich über Expedia sei storniert worden. Zudem habe er Visa, American Express und Mastercard nicht mehr nutzen können. Guillou beschrieb die Folgen als eine Rückkehr in die 1990er-Jahre.
Der Fall ist deshalb bemerkenswert, weil die Sanktionen nicht lediglich den Zugang zu den USA betrafen. Sie wirkten sich auf den digitalen und wirtschaftlichen Alltag eines französischen Staatsbürgers innerhalb Europas aus. Guillou wurde damit vor Augen geführt, wie stark alltägliche Zahlungs-, Handels- und Internetdienste von Unternehmen abhängen, deren Rechtsrahmen außerhalb Europas liegt.
Sein Fall ist kein Beleg dafür, dass europäische Staaten auf amerikanische Technologien generell verzichten müssten. Er zeigt aber eindrucksvoll, welche Folgen eine fehlende Ausweichmöglichkeit haben kann, wenn politische Interessen und wirtschaftlich-technische Abhängigkeiten aufeinandertreffen.
Digitale Abhängigkeit ist auch eine Frage der Wertschöpfung
Digitale Abhängigkeit besitzt neben der technischen und politischen auch eine wirtschaftliche Dimension. Ein aktuelles Beispiel liefert der Freistaat Bayern: Allein zwischen 2020 und 2025 sollen sich die Ausgaben des Freistaats Bayern für Produkte und Dienstleistungen von Microsoft auf mehr als 258 Millionen Euro belaufen. Die Zahl geht aus einer Anfrage der SPD im Bayerischen Landtag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Für den Doppelhaushalt 2026/27 sind demnach weitere rund 102 Millionen Euro vorgesehen. Damit könnten sich die Zahlungen des Freistaats an Microsoft innerhalb von acht Jahren auf rund 360 Millionen Euro summieren.
Die Ausgaben der bayerischen Kommunen sind darin noch nicht enthalten.
Besonders deutlich gestiegen sind die Ausgaben für Microsoft 365. Sie erhöhten sich von 8,8 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 18,3 Millionen Euro im Jahr 2025 und haben sich damit mehr als verdoppelt.
Diese Zahlen sind zunächst weder ein Beleg für eine falsche Beschaffungspolitik noch eine Kritik an einem einzelnen Anbieter. Sie lenken vielmehr den Blick auf eine grundsätzliche Frage: Wo entsteht die Wertschöpfung, wenn öffentliche Stellen in großem Umfang digitale Produkte und Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen?
Jeder Euro, der für Software, Cloud-Dienste oder digitale Plattformen ausgegeben wird, ist zunächst eine notwendige Investition in die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Zugleich fließen damit Nachfrage und damit verbundene Wertschöpfung an die jeweiligen Anbieter. Werden solche Leistungen dauerhaft überwiegend von außereuropäischen Unternehmen bezogen, stellt sich deshalb die Frage, welche Auswirkungen dies langfristig auf die technologische Kompetenz, die Innovationsfähigkeit und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas hat.
Digitale Souveränität bedeutet daher nicht, auf erfolgreiche internationale Anbieter zu verzichten. Sie bedeutet vielmehr, über ausreichende Alternativen und eigene technologische Kompetenzen zu verfügen, um Abhängigkeiten begrenzen und die wirtschaftlichen Chancen der Digitalisierung auch für Deutschland und Europa nutzen zu können.
Digitale Souveränität muss konkret werden
Genau an diesem Punkt sehen die Ingenieure für Kommunikation (IfKom) politischen Handlungsbedarf. Der Bezirk Südbayern wird der Bundesversammlung 2026 deshalb einen Antrag zum Thema „Digitale Souveränität der Kommunikationsinfrastruktur in Deutschland und Europa“ vorlegen.
Ziel des Antrags ist es, eine technische, wirtschaftliche und politische Handlungsempfehlung erarbeiten zu lassen, gegebenenfalls in Kooperation mit dem Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI). Auf dieser Grundlage sollen die IfKom gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Behörden, Fachgremien und anderen relevanten Institutionen auf geeignete Maßnahmen hinwirken und sich als kompetenter Ansprechpartner in diesem Zukunftsfeld positionieren.
Aus Sicht der IfKom darf es dabei nicht bei allgemeinen politischen Absichtserklärungen bleiben. Es muss für Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit nachvollziehbar sein:
- Wer trägt die politische Gesamtverantwortung für die digitale Souveränität Deutschlands?
- Welche konkreten Ziele sollen erreicht werden – und bis wann?
- Welche Abhängigkeiten sind für die staatliche und gesellschaftliche Handlungsfähigkeit besonders kritisch?
- Welche europäischen Alternativen existieren bereits und wo müssen solche Alternativen gezielt aufgebaut werden?
- Wie können Deutschland und die europäischen Partner ihre Aktivitäten koordinieren?
- Anhand welcher technischen und wirtschaftlichen Kriterien lässt sich der Fortschritt auf dem Weg zu mehr digitaler Souveränität messen?
Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung
Digitale Souveränität bedeutet dabei nicht, sämtliche Technologien aus außereuropäischen Ländern ersetzen zu wollen. Eine vollständige technologische Autarkie wäre weder realistisch noch in jedem Bereich sinnvoll. Ziel muss vielmehr sein, strategische Abhängigkeiten zu erkennen, zu bewerten und dort zu reduzieren, wo sie die technische, wirtschaftliche oder politische Handlungsfähigkeit gefährden können.
Gleichzeitig geht es um die Frage, wo die Wertschöpfung der Digitalisierung stattfindet. Deutschland und Europa verfügen über leistungsfähige Unternehmen, Forschungseinrichtungen und qualifizierte Fachkräfte. Diese Potenziale sollten stärker genutzt werden. Öffentliche Nachfrage kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten: Wo tragfähige europäische Alternativen vorhanden sind oder aufgebaut werden können, sollte die öffentliche Beschaffung nicht nur kurzfristige Kosten, sondern auch langfristige technologische und wirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.
Dazu gehören belastbare europäische Alternativen, offene Schnittstellen und Standards, Datenportabilität, interoperable Systeme und – insbesondere im öffentlichen Bereich – die Möglichkeit, Anbieter und Technologien tatsächlich wechseln zu können. Auch Open-Source-Lösungen können hierbei einen wichtigen Beitrag leisten.
Gerade die öffentliche Hand besitzt dabei eine besondere Verantwortung. Mit ihrer erheblichen Nachfragemacht kann sie dazu beitragen, europäische Technologien und Anbieter zu stärken und Märkte für interoperable und offene Lösungen zu schaffen. Beschaffungsentscheidungen sollten deshalb nicht allein nach dem kurzfristigen Preis getroffen werden. Ebenso wichtig sind langfristige Kosten, Wechselmöglichkeiten, technologische Abhängigkeiten und die Resilienz der eingesetzten Systeme.
Aus der Abhängigkeit zur Handlungsfähigkeit
Die Digitalisierung macht unsere Gesellschaft leistungsfähiger – sie macht sie aber zugleich abhängiger von den technischen Systemen, auf denen diese Digitalisierung beruht. Der Fall des französischen Richters Nicolas Guillou zeigt, wie schnell aus einer abstrakten Abhängigkeit eine konkrete Einschränkung des täglichen Lebens werden kann. Die Ausgaben Bayerns für Microsoft wiederum verdeutlichen die wirtschaftliche Dimension solcher Abhängigkeiten.
Für die IfKom ist deshalb klar: Digitale Souveränität darf kein politisches Schlagwort bleiben. Sie muss zu einem konkreten, überprüfbaren und langfristig angelegten Handlungsauftrag werden.
Deutschland und Europa verfügen über erhebliche technische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Kompetenzen. Diese müssen stärker genutzt und miteinander verknüpft werden. Die Ingenieurinnen und Ingenieure für Kommunikation wollen hierzu ihren fachlichen Beitrag leisten.
Mit ihrem Antrag zur Bundesversammlung 2026 wollen die IfKom Südbayern deshalb dazu beitragen, die Diskussion über digitale Souveränität zu konkretisieren und die notwendigen politischen, technischen und wirtschaftlichen Schritte anzustoßen.
Denn wer auch künftig digital handlungsfähig und wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleiben will, muss heute dafür sorgen, dass Deutschland und Europa über ausreichende technologische Alternativen und eigene digitale Wertschöpfung verfügen.
Quellen:
Holzer, Birgit: „Wie ein Franzose unter Trumps Sanktionen leidet“, Augsburger Allgemeine, 21.02.2026.
Holzer, Birgit: „Frankreich geht auf Abstand zu US-Tech-Dienstleistern“, Augsburger Allgemeine, 17.04.2026.
Deutsche Presse-Agentur (dpa): „Freistaat zahlt 360 Millionen Euro an Microsoft“, veröffentlicht in: Augsburger Allgemeine, 07.08.2026.
IfKom-Bezirk Südbayern: Antrag „Digitale Souveränität der Kommunikationsinfrastruktur in Deutschland und Europa“ zur Bundesversammlung 2026.